ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Stand 12.01.2025
Präambel:
Die Andrea Baldauf und Norbert Lenzgeiger GbR (nachfolgend nur „Veranstalter“ genannt) veranstaltet geführte Wanderritte innerhalb Deutschlands und auch ins Ausland (Österreich und Italien). Sie organisiert die Wegstrecken, Unterkünfte, Verpflegung und Beherbergung der Teilnehmer (nachfolgend nur „Reiter“ genannt) und deren Pferde. Hierbei geht diese nach einem sog. Stufenplan vor. Der Reisepreis beinhaltet bei Wochenendritten die Rittführung, die Übernachtungen mit Frühstück, die Beherbergung und Verpflegung der Pferde. Bei Ritten, die eine Woche oder länger gehen, beinhaltet der Reisepreis die Rittführung, die Übernachtungen mit Halbpension, die Beherbergung und Verpflegung der Pferde. Der Proviant während der Ritte ist nicht im Reisepreis enthalten und von den Reitern selbst zu tragen.
1. Anmeldung
1.1 Eine direkte Anmeldung zu den Ritten kann nicht erfolgen. Interessenten
müssen zuerst Kontakt zum Veranstalter aufnehmen, um ihre Fähigkeiten zu ermitteln. In einem weiteren Schritt legt der Veranstalter dann fest, in welcher Stufe sich der Interessent befindet und an welchen Ritten er aufgrund seiner Fähigkeiten teilnehmen kann. Sodann wird das entsprechende Anmeldeformular zum ermittelten Wanderritt, welches als Angebot des Veranstalters gilt, an den Interessenten versandt. Die Annahme liegt dann in der Rücksendung des ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars durch den Interessenten.
Das Stufensystem hat den Sinn, den Teilnehmern unverzichtbare Kenntnisse und Fähigkeiten für die höchste Stufe, dem sog. Alpenritt zu vermitteln.
1.2 Anmeldung für Ritte und Veranstaltungen müssen über das vorgesehene Formular erfolgen und sind bindend. Das Formular wird dem Teilnehmer nach Kontaktaufnahme zugesandt. Mit der Rücksendung der Anmeldung wird die Gebühr der Veranstaltung fällig.
1.3 Mit der Bestätigung der AGB auf der Anmeldung sowie dem Abschicken der Anmeldung ist die Anmeldung für den Teilnehmer verbindlich und verpflichtet diesen zur Zahlung.
2. Anforderung an die Pferde
2.1 Die Reiter und Pferdebesitzer tragen die volle Verantwortung für die Gesunderhaltung ihrer eigenen Pferde. Die teilnehmenden Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein, sich in einem guten Allgemeinzustand befinden, geimpft und haftpflichtversichert, sowie mit einem ausreichenden Hufschutz ausgestattet sein; empfohlen werden hierbei Hufeisen mit Stiften. Der Equidenpass ist mitzuführen. Sollte das Pferd nicht im Eigentum des Teilnehmers stehen, so hat dieser sich über das Vorliegen vorgenannter Voraussetzungen beim Eigentümer zu versichern. Des Weiteren wird eine Zustimmung des Eigentümers in Form von einer Unterschrift auf dem Anmeldeformular verlangt.
2.2 Die Pferde müssen seuchenfrei sein und aus einem seuchenfreien Stall kommen. Es dürfen nur Tiere teilnehmen, die gesund und frei von ansteckenden Krankheiten/Seuchen sind. In Zweifelsfällen kann auf Kosten des Reiters ein Tierarzt zu Rate gezogen werden.
2.3 Zugelassen sind Pferde/Ponys und andere Equiden deren Gesundheit, Kondition und Ausbildungsstand den Anforderungen der Veranstaltung entsprechen. Die Teilnehmenden Pferde/Ponys/Equiden müssen, wenn in der Ausschreibung nichts anderes genannt ist, für Stufe 1 und 2 mindestens 5-jährig, ab Stufe 3 mindestens 6-jährig sein. Die Teilnehmenden Pferde/Ponys/Equiden müssen in allen Gangarten reitbar sein, ab Stufe 3 müssen diese ferner in allen Positionen und Gangarten reitbar und anbindesicher sein. Laktierende Stuten und Hengste dürfen nicht teilnehmen. Handpferde und Hunde nur nach Absprache. Für Handpferde und Hunde gelten dieselben Teilnahmevoraussetzungen wie für Pferde/Ponys/Equiden.
3. Haftung der Reiter
Die Teilnahme an Ritten oder einer Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko.
Reiter und Pferdebesitzer haften uneingeschränkt nach § 833 BGB. Für jedes teilnehmende Pferd muss während der Veranstaltung eine aktive Tierhalter-Haftpflichtversicherung bestehen. Über die Dauer der Veranstaltung bleibt der Reiter/Besitzer des Pferdes Tierhüter im Sinne des § 834 BGB.
Die Reiter/Pferdebesitzer tragen für sich und ihre Pferde die alleinige Verantwortung und haben den Veranstalter von eventuellen Ersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die durch sie, ihre Pferde oder ihre Helfer ausgelöst werden. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden am Pferd, die durch ansteckende Krankheiten/Seuchen auf der Anlage/der Veranstaltung übertragen werden. Der Veranstalter kann die Teilnahme auf Kosten des Reiters versagen, wenn de für das jeweilige Land geltenden Gesundheitsnachweise zu Veranstaltungsbeginn nicht vorgelegt werden.
Die bestehende Versicherungsnummer der Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist in der Anmeldung zwingend mit anzugeben.
4. Haftungsausschluss
4.1 Ansprüche des Reiters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Reiters aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind in der Regel solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist.
4.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nur auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser leicht fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Reiters aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
4.3 Die Einschränkungen der Ziffer 4.1 und 4.2 gelten auch zugunsten der
Erfüllungsgehilfen, Organen, Angestellte und sonstige Verrichtungsgehilfen des Veranstalters, wenn Ansprüche unmittelbar gegen diesen geltend gemacht werden. Gesetzliche Haftungsbeschränkungen und/oder Haftungshöchstgrenzen, die zu Gunsten eines Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Verrichtungsgehilfen des Veranstalters gelten, gelten auch zugunsten des Veranstalters, wenn Ansprüche unmittelbar gegen den Veranstalter geltend gemacht werden.
4.4 Die Mitnahme von Wertgegenständen auf die Wanderritte erfolgt auf eigene
Verantwortung und eigenes Risiko des Reiters. Jegliche Haftung des Veranstalters für Wertsachen ist ausgeschlossen. Für sonstige Gegenstände, die im Eigentum der Teilnehmer stehen, wird nicht gehaftet.
Für Wanderritte wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
5. Verpflichtung der Reiter
Die Reiter sind dem Tier- und Naturschutzgesetz verpflichtet und beachten die geltenden Gesetze. (Natur., Tierschutz-, Wald- und Landschaftspflegegesetz, STVO, usw.)
6. Hinweise an Reiter – Gesundheitsschutz, Allergien
Auch werden die Teilnehmer darauf hingewiesen, sich über bestehende Covid-Vorgaben in den Veranstaltungsorten zu informieren und entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Personen mit Neigungen zu Allergien, insbesondere Asthma oder Heuschnupfen, sollten sich bewusst sein, dass Stallstaub, Blütenstaub, der Aufenthalt in der Natur und Pferdehaare Allergien auslösen können. Personen, die zudem unter Lebensmittelallergien leiden, müssen diese bei Anmeldung mit angeben und sich bewusst sein, dass diese bei Verzehr selbst kontrolliert werden müssen und bei der jeweiligen Übernachtung selbständig gegenüber der Pension/ dem Hotel gesondert anzuzeigen sind.
7. Ausrüstung
Die Ausrüstung von Pferd und Reiter kann beliebig gewählt werden, muss aber zweckentsprechend und verkehrssicher sein. Atembeengende Zäumung ist nicht erlaubt, der Missbrauch von Sporen und/oder Gerte führt zum Ausschluss. Hilfszügel, in jeglicher Form, sind zu keiner Zeit erlaubt.
Dem Veranstalter ist es vorbehalten, ein Pferd wegen nicht passender Ausrüstung, mangelnder Kontrolle durch den Reiter oder gesundheitlicher Risiken für sich oder andere Reiter von der Veranstaltung auszuschließen. Im Zweifel entscheidet ein Tierarzt auf Kosten des Reiters. Die Kosten der Veranstaltung werden in diesem Fall nicht erstattet.
Den Teilnehmern wird empfohlen einen Helm nach der zum Veranstaltungsbeginn geltender DIN-Norm zu tragen. Wer ohne Reithelm reitet, übernimmt jedoch die volle Verantwortung für sämtliche daraus resultierende Folgen eines möglichen Unfalls.
Passendes Schuhwerk und wetterfeste Kleidung wird ebenfalls empfohlen.
8. Teilnahme von Kindern und Jugendlichen
Kinder sind von der Teilnahme an den Veranstaltungen ausgeschlossen. Jugendliche dürfen nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer von ihm beauftragten volljährigen Person an der Veranstaltung teilnehmen. Der Erwachsene übernimmt die Aufsichtspflicht gemäß § 832 BGB für die gesamte Dauer der Veranstaltung. Ausnahmen hiervon regelt die Ausschreibung. Bei Jugendlichen unter 18 Jahre muss das schriftliche Einverständnis eines Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung vorliegen.
Jugendliche unter 18 Jahren müssen bei der Veranstaltung mit Pferd auf jeden Fall einen Reithelm nach der zum Veranstaltungsbeginn geltender DIN-Norm tragen.
9. Anweisungen des Veranstalters
Den Anweisungen des Veranstalters oder seiner bestellten Gehilfen ist Folge zu leisten.
10. Mindestteilnehmerzahl/Reiserücktritt
Der Veranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in dem jeweiligen Anmeldeformular die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reiter spätestens seine Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angibt. Ein Rücktritt ist von dem Veranstalter bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Reiter zu erklären.
Der Veranstalter kann ferner vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn der Veranstalter aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall hat der Veranstalter den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
Tritt der Veranstalter nach obigen Gründen vom Vertrag zurück, so verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Dem Reiter steht dabei ein Wahlrecht zu, ob er den vereinbarten Reisepreis zurückerstattet haben möchte oder die Reise an einem vom Veranstalter genannten Ausweichtermin antritt und der Veranstalter dann den vereinbarten Reisepreis einbehält. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Reiter, sofern er auf den Reiseantritt an einem Ausweichtermin verzichtet, unverzüglich, auf jeden Fall spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt durch den Veranstalter, zurückerstattet.
Sollte die Reise aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände vom Veranstalter abgebrochen werden müssen, sind die vom Reiter bereits bezahlten, aber nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen zu erstatten.
Stört der Reiter trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann der Veranstalter ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Die örtlichen Bevollmächtigten des Veranstalters sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte des Veranstalters wahrzunehmen.
11. Zahlungsbedingungen
Die gesamten Gebühren für die Veranstaltung sind im Voraus fällig. Durch Übersendung des Anmeldeformulars durch den Veranstalter gilt die Anmeldung als reserviert. Der Reiter hat ab diesem Zeitpunkt 10 Werktage Zeit die Anmeldung an den Veranstalter ausgefüllt zurückzuschicken und die volle Reisegebühr per Überweisung auf das vom Veranstalter genannte Konto, nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 5 Werktagen, zu entrichten. Sollte dies nicht erfolgen wird der Reiseplatz für den nächsten Interessenten frei gegeben und es besteht kein Anspruch mehr darauf.
12. Rücktritt des Reiters
Der Reiter kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Veranstalter vom Reisevertrag zurücktreten. Es wird dem Teilnehmer empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform, z. B. per E-Mail, zu erklären.
Im Falle des Rücktritts durch den Reiter verliert der Veranstalter zwar den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber vom Teilnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat der Veranstalter die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des Veranstalters und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Gastes, wie folgt bestimmen:
a) bis 30. Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
b) vom 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
c) vom 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises
d) ab 7. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises
Besteht eine Warteliste und kann der Veranstalter den Platz neu belegen, so kann der zurückgetretene Reiter seine Veranstaltungsgebühr in voller Höhe zurückbekommen.
13. Änderungen des Kursablaufs
13.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Kursabläufe und Inhalte jederzeit
zu verändern oder anzupassen. Ferner wird das Recht vorbehalten, Veranstaltungen z.B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, schlechten Wetters, Krankheit des Kursleiters einen Ersatztermin anzubieten und/oder abzusagen. In diesem Fall entsteht keine Teilnahmepflicht und die gesamte Veranstaltungsgebühr wird bei Nichtteilnahme des Reiters zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Reiter bestehen nicht.
13.2 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die geplante Route, insbesondere
aufgrund von Witterungseinflüssen (unbereitbar gewordener Wege, etc.), zu
ändern.
14. Unfallversicherung
Für die persönliche Absicherung wird den Teilnehmern/Reitern der Abschluss einer privaten Unfallversicherung empfohlen, da diese Risiken durch die eigene private Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt sind.
15. Foto- und Videoaufnahmen
Der Teilnehmer/Reiter ist damit einverstanden, dass auf dieser Veranstaltung von dem Veranstalter oder seinen Begleitern gemachtes Foto- und Filmmaterial veröffentlicht wird und uneingeschränkt für Werbezwecke genutzt wird. Wenn der Teilnehmer/Reiter dies nicht möchte, muss er das vor der Veranstaltung mitteilen.
16. DSGVO
Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informieren wir die Teilnehmer in der Datenschutzerklärung auf unserer Website. Der Teilnehmer hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Teilnehmer hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Der Teilnehmer hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern oder löschen zu lassen.
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Sie können unter der Adresse gipfelstuermer.reiten@gmail.com mit einer E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder uns unter der unten genannten Adresse kontaktieren.
Mit einer Nachricht an gipfelstuermer.reiten@gmail.com kann der Teilnehmer auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.
17. Rechtswahl
Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Reiter und dem Veranstalter ist deutsches Recht anzuwenden.
Die Ausschreibung der Veranstaltung in dem Anmeldeformular beinhaltet die speziellen Veranstaltungsbedingungen.
18. Schriftformklausel
Mündliche Nebenabreden zum vorliegenden Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, die Ausschreibung des Veranstalters in dem Anmeldeformular beinhaltet die speziellen Veranstaltungsbedingungen. Auf die Einhaltung der Schriftform kann nur schriftlich verzichtet werden. Ein Schriftformerfordernis besteht dagegen nicht, soweit der Vorrang individueller vertragsabreden gesetzlich vorgesehen ist.
19. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder seine Änderungen beziehungsweise Ergänzungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen im Vertrag nicht berührt. Den Veranstalter und den Reiter trifft bei Unwirksamkeit einer Bestimmung die pflicht, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von den Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsen kommt.
Reiseveranstalter:
Andrea Baldauf und Norbert Lenzgeiger GbR
Altenfurter Straße 27
90475 Nürnberg
Deutschland
Telefon: 0171 6263085
E-Mail: gipfelstuermer.reiten@gmail.com
Internet: gipfelstuermer-reiten.de
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Veranstaltung von Wanderritten bundesweit/nach Österreich, Schweiz und Italien
Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.G.
Geltungsbereich der Versicherung: weltweit.